
Infos für Patienten und Besucher
06.04.2023+++ Aktualisierung 06.04.2023 +++
Hinweis für Besucher und Angehörige
Ab dem 8. April gilt für Besucherinnen und Besucher keine Maskenpflicht mehr in der Kreisklinik Ebersberg.
+++ Aktualisierung 06.03.2023 +++
Hinweis für Besucher und Angehörige
Ab sofort ist für Besucher kein Coronatestnachweis mehr erforderlich. Auch Patienten müssen derzeit keinen Testnachweis erbringen, bevor sie in die Klinik kommen.
+++ Aktualisierung 29.08.2022 +++
Zeiten für Patientenbesuche
Die Kreisklinik bittet Angehörige darum, Patientinnen und Patienten der Kreisklinik Ebersberg nach Möglichkeit nicht vor 12 Uhr zu besuchen.
+++ Aktualisierung 04.07.2022 +++
Hinweis für Angehörige
Angehörige von Patienten der Kreisklinik Ebersberg benötigen weiterhin einen offiziellen Corona-Schnelltest, der negativ sein muss und nicht älter als 24 Stunden alt sein darf, um Patienten zu besuchen.
Um den Corona-Schnelltest kostenlos zu erhalten, müssen Angehörige derzeit an den Teststationen eine Selbsterklärung abgeben, also ein Dokument ausfüllen. Das Dokument ist direkt an den Teststationen erhältlich. Danach bekommen Angehörige ihr Testergebnis und gelangen damit in die Kreisklinik Ebersberg.
+++ Aktualisierung 12.04.2022 +++
Keine Besuche für Corona-positive Patienten möglich
Seit kurzem sind Besuche bei Patienten der Kreisklinik Ebersberg unter Auflagen wieder möglich. Patienten, die mit Covid in der Kreisklinik Ebersberg behandelt werden, dürfen allerdings nach wie vor keine Angehörigen-Besuche bekommen.
+++ Aktualisierung 08.04.2022 +++
Besuchereingang wieder geöffnet
Angehörige, die Patienten in der Kreisklinik besuchen möchten, gelangen ab Montag, 11. April, über den Besuchereingang ins Gebäude - nicht mehr über die Zentrale Notaufnahme. Dort müssen Besucher, auch Kinder ab 6 Jahren, einen tagesaktuellen, negativen Corona-Schnelltest vorlegen. Ein Selbsttest reicht nicht aus.
Weiterhin müssen Besucher vor dem Betreten der Klinik ihre Hände desinfizieren und in der Klinik eine FFP2-Maske tragen sowie den Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einhalten.
Menschen mit bestimmten chronischen Erkrankungen sollten im Zweifelsfall lieber auf einen Angehörigenbesuch verzichten, wenn möglich.
Die Kreisklinik Ebersberg gibt abgesehen von der nötigen Nachtruhe keine Besuchszeiten vor, bittet jedoch möglichst das Zeitfenster von 14 bis 18 Uhr zu nutzen.
Angehörige von Patientinnen und Patienten der Intensivstation werden gebeten, sich weitestgehend an die Besuchszeiten der Intensivstation zu halten. Diese sind jeweils 14 bis 16 Uhr - und nach Rücksprache mit der Station.
+++ Aktualisierung 04.11.2021 +++
Corona-Situation in der Kreisklinik Ebersberg:
Alle Informationen aus dem Landkreis Ebersberg, inklusive Kreisklinik Ebersberg, werden werktäglich durch das Landratsamt veröffentlicht >>> zur Seite Landratsamt
Besucherregelung & Hygienekonzept
Wegen der verschärften Corona-Infektionslage gilt ab Freitag, 05.11.2021, bis auf Weiteres zum Schutz von Patienten und Mitarbeitern ein allgemeines Besuchsverbot in der Kreisklinik Ebersberg.
Für folgende Stationen bzw. Situationen kann der Stationsarzt/die Stationsleitung Ausnahmen vom allgemeinen Besuchsverbot genehmigen:
- 1 Begleitperson im Kreißsaal auf der geburtshilflichen Station. Für die Begleitperson gelten diese Regelungen.
- Patientenbesuche auf der Palliativstation oder in der Sterbephase auf anderen Stationen.
- Für Besuche aus besonderen medizinisch-pflegerischen Gründen, wenn zum Beispiel patientenbezogene Regelungen wie Verlegungen oder Vollmachten zu treffen sind.
Was müssen angemeldete Besucher wissen?
- Für jeden der genannten Ausnahmegründe muss die besuchende Person (nachfolgend „Besucher“) eine Zustimmung VOR dem Klinikbesuch von der jeweiligen Station (wenn nicht bekannt: Telefonzentrale: 08092/82-0) einholen – die namentliche Kontrolle erfolgt bereits VOR dem Betreten der Kreisklinik.
- Alleiniger Besucherzugang ist die ZNA
- Für Besucher, auf die die Ausnahmeregelung zutrifft, gilt die Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen (kann ggf. an der Information käuflich erworben werden) und die Verpflichtung, einen Mindestabstand von 1,50 m zu anderen Personen einzuhalten.
- Die allgemeinen Hygieneregeln sind jederzeit einzuhalten.
Allen Anordnungen des Klinikpersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Verstoß gegen die Hygieneregeln kann von der Klinikleitung ein Krankenhausverweis ausgesprochen werden und leider werden wir dies zum Schutze unserer aller Gesundheit auch tun müssen. Dafür bitten wir um Verständnis.
Wir wünschen Ihnen, dass Sie alle gesund bleiben.
Ihre Kreisklinik Ebersberg
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