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Ambulante Operationen


Möglichkeiten und Grenzen

Ambulante Operationen: Möglichkeiten und Grenzen
Dr. Peter Lemberger auf dem Weg ins Ambulante Operationszentrum der Kreisklinik Ebersberg. Foto: kk/sf

Ebersberg, Mai 2018 – Dank moderner Operationstechniken können heutzutage viele Operationen ambulant durchgeführt werden. Auch nach einer Vollnarkose wird der Patient schon am selben Tag nach Hause entlassen. Dennoch sollten diese Eingriffe nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Dr. Peter Lemberger, Chefarzt der Anästhesie in der Kreisklinik Ebersberg, erklärt, was es zu beachten gilt.

Welche Operationen werden in der Regel ambulant durchgeführt?
Pauschal kann man das nicht sagen, denn es kommt immer auch auf den gesundheitlichen Zustand des Patienten an. Schwere Herz- und Lungenerkrankungen sowie ein schwer einstellbarer Diabetes mellitus zum Beispiel sind Ausschlusskriterien für ambulante Eingriffe. Diese Patienten nehmen wir immer stationär auf. Bei gesunden Menschen können Arthroskopien der Gelenke ambulant durchgeführt werden, viele Eingriffe in der Handchirurgie, zum Beispiel die Entfernung von Hauttumoren oder krankem Nervengewebe, Blasenspiegelungen und vieles mehr. Es gibt einen sogenannten AOP-Katalog, in dem sämtliche ambulant durchführbaren Operationen festgehalten sind, und der ist sehr lang.

Einige Eingriffe werden unter Vollnarkose durchgeführt. Ist die Art der Narkose anders als bei stationären Patienten?
In der Regel erfolgt die Narkotisierung wie bei anderen Operationen. Bei sehr kurzen Eingriffen verzichten wir jedoch oftmals auf das Narkosegas und führen stattdessen eine Anästhesie mit Propofol durch, ein rasch und kurz wirkendes Betäubungsmittel, das intravenös verabreicht wird, sowie einem kurz wirkenden Schmerzmittel, damit der Patient nach der Operation schnell wieder wach ist. Auch auf Regionalanästhesien verzichten wir meist, damit der Patient bei der Entlassung kein Taubheitsgefühl in einem Körperteil verspürt oder in seinen Bewegungen eingeschränkt ist.

Sind die gesundheitlichen Risiken bei ambulanten Operationen geringer?
Grundsätzlich ja, weil wir nur kleinere operative Eingriffe bei Patienten ohne wesentliche Begleiterkrankungen durchführen. Genauso wie bei stationär durchgeführten Operationen bestehen jedoch hinsichtlich der Narkose gewisse Risiken. Dazu gehört eine Atemdepression, weil die Schmerzmittel, die verwendet werden, die Atmung hemmen. Sie sind zwar so dosiert, dass die Wirkung nach der OP nachlässt, aber eine Restwirkung ist immer vorhanden. Zudem kann es zu Übelkeit und Erbrechen kommen, oder es treten Herz-Kreislaufstörungen auf. Daher werden unsere Patienten nach ambulanten Operationen immer für eine angemessene Zeit im Aufwachraum überwacht.

Welche Phasen während der Narkose sind besonders kritisch?
Die Ein- und Ausleitung. Bei der Einleitung verschwinden die natürlichen Schutzreflexe des Körpers, zum Beispiel das Husten. Gerät Mageninhalt in den Rachenraum und dann in die Luftwege, droht eine Lungenentzündung. Deshalb darf man auch bei ambulanten Eingriffen sechs Stunden vor der Operation nichts mehr essen und zwei Stunden vorher nichts mehr trinken. Zudem kann es nach der Narkoseeinleitung zu Blutdruckschwankungen kommen. Nach dem Aufwachen können – wie oben beschrieben – Atemdepressionen, Schmerzen, Übelkeit, Erbrechen und Kreislaufstörungen auftreten.

Das heißt, der Patient muss unter ständiger Überwachung stehen?
Ja, unbedingt! Der Überwachungsstandard in der Kreisklinik Ebersberg ist bei ambulanten Operationen genauso wie bei stationären. Während der Narkose werden kontinuierlich Blutdruck, EKG, Sauerstoffgehalt des Blutes und Kohlendioxidgehalt im Atemweg überwacht. Im Aufwachraum ist permanent eine speziell ausgebildete Pflegekraft zugegen, die alle Vitalparameter überprüft, ein Anästhesist ist immer in Rufweite. Wenn Probleme auftreten sollten, haben wir immer die Möglichkeit, einen Patienten stationär aufzunehmen.

Was sollten Patienten nach ihrer Entlassung nach Hause beachten?
Wichtig ist, dass sie von einer Begleitperson aus der Klinik abgeholt werden und bis zum nächsten Tag nicht alleine gelassen werden dürfen. Innerhalb von 24 Stunden nach dem Eingriff dürfen Operierte nicht am Straßenverkehr teilnehmen, keine gefährlichen Maschinen bedienen und keine Verträge abschließen. Vor jeder Operation findet ein ausführliches Aufklärungsgespräch statt, in dem wir den Patienten über alle Narkoserisiken und Verhaltensregeln vor und nach dem Eingriff informieren. Außerdem bekommen sie diese Informationen auch in schriftlicher Form. Ein genaues Durchlesen lohnt sich!

Das Gespräch führte Sybille Föll


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