
Geburten während Corona
Was werdende Mütter und Begleitpersonen beachten müssen
10.02.2023Je nachdem, in welcher Phase der Schwangerschaft Sie oder Ihre Angehörige sich befindet, bittet die Geburtshilfe der Kreisklinik um folgende Nachweise und Dokumente:
1. Geburtsplanende Vorstellung
Frauen dürfen in Begleitung zum Gespräch kommen. Schwangere und Begleitpersonen benötigen entweder einen Impfnachweis, einen negativen Corona-Schnelltest oder einen Genesenennachweis (3G-Regel). Darüber hinaus muss eine FFP2-Maske getragen werden.
2. Geplanter Kaiserschnitt
Die Schwangere und ihre Begleitperson müssen unabhängig vom Impf- oder Antikörperstatus einen gültigen Corona-Schnelltest mitnehmen. Geimpfte und genesene Begleitpersonen bekommen eine Bescheinigung von der Kreisklinik Ebersberg, um einen gratis Corona-Schnelltest im Testzentrum zu erhalten. Die Bescheinigung für die Begleitperson bekommt die Schwangere im Rahmen der Vorstellung vor der OP.
3. Geplante Einleitung der Geburt
Für die Schwangere gilt dasselbe wie bei einem geplanten Kaiserschnitt. Die Bescheinigungen für die Begleitperson können per E-Mail verschickt werden.
4. Ungeplante Vorstellung (z.B. Blasensprung, Wehen)
In der Kreisklinik Ebersberg nehmen wir von der Schwangeren und der Begleitperson einen Schnelltest. Ist der Schnelltest der Begleitperson negativ, kann sie die Schwangere in den Kreißsaal begleiten. Sollte die Mutter positiv sein, wird sie auf der Station isoliert. Sollte der Test der Begleitperson positiv sein, kann sie leider nicht mehr in die Klinik kommen.
5. Familienzimmer
Begleitpersonen dürfen unabhängig von ihrem Impfstatus mit Mutter und Kind im Familienzimmer übernachten.
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